Tauben übertragen keine Krankheiten! Die Schädlingsbekämpfer haben durch die Hetze und den Lügen der Medien profitiert

Finden Sie eine verletzte Taube bringen Sie diese ausschließlich in das Tierheim in Riem – den Tierschutzverein München! Denn die Stadttauben München e. V., die sich zugleich Taubenhilfe München nennen geben verletzte Tauben ihrer Tierärztin Roscam Abbing, die das Uraltpräparat aus 1961 scheinbar noch immer benutzt, das nur fiktiv seit 1961 zugelassen ist und indem nicht das gefunden wurde, das deklariert wurde! Das LAbor Avomeen fand in T61 50 mal mehr Ameisensäuredimethyl (N,N-Dimethylformamid) als die Intervet deklariert hat! Siehe unsere Hauptseite unter https://qualvolle-einschlaeferung.de/

Der Beweis, dass das Labor in Michigan in den USA beinahe pure Ameisensäure in akut toxischer Form für den Menschen (wie ein Gas, das durch die Haut geht) fand (in der gesamten EU hat kein Labor T61 analysiert!). Als Grünenthals Contergan 1961 vom Markt kam, jagte man T61 in die ganze Welt! Als Ersatz oder weshalb ist auch dies embryotoxische unde muss es weltweit in die Erde um das Trinkwasser zu vergiften oder weshalb sollte es 50 cam unter der Erdoberfläche durch die toten Tiere begraben werden, obwohl kleinste Dosen damals bei der ECHA gemeldet werden mussten? Doch T6^1 wird weltweit scheinbar politisch und gerichtlich gedeckt oder weshalb kommt es nicht endlich vom Markt?


Gutachten: Füttern von Stadttauben darf nicht verboten werden

Unsere Stadttauben sind Friedenstauben! Tauben leben vegan und müssen sich von Dreck ernähren, wonach Durchfall auftritt, weswegen man sie rechts- und gesetzeswidrig verjagt und ihnen sogar ihre obdachlose Heimat raubt und sie diskriminiert! Die Gesetzesverstöße sind strafbar!

In einigen Städten Deutschlands wird gegen Gesetze verstoßen und Menschen illegal, wenn diese Tauben füttern, ein Bußgeld auferlegt! Die Erna Graf Stiftung bestätigt die Gesetzeslosigkeit der deutschen Städte durch Gutachten:

Zitat „

Ein Gutachten, das von Dr. Kathrin Herrmann, Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, in Auftrag gegeben wurde, hat diese Verbote nun jedoch als rechtswidrig und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eingestuft – und gegen das Fundrecht. Der Grund: Stadttauben seien keine Wild-, sondern Haustiere.

Kommunen haben Fürsorgepflicht

Dem Gutachten zufolge handelt es sich bei Stadttauben (Columba livia forma domestica) in Deutschland immer um ehemalige Haustiere oder deren Nachkommen, die auch Generationen später das ihnen angezüchtete Verhalten – wie zum Beispiel den Brutzwang – nicht verlieren. Genanalysen haben ergeben, dass sich Stadttauben nicht mit Wildtaubenarten paaren, sodass die Nachkommen gezüchteter Tauben genetisch nicht „verwildert“ sind. Somit besteht weiterhin eine Fürsorgepflicht für die domestizierten Tiere. 

Da die ursprünglichen Eigentümer der Vögel nicht mehr ermittelt werden könnten, sei die Erfüllung der Halterpflichten Aufgabe der Kommunen. Diese müssten sich um Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung der Tauben kümmern – täten aber genau das Gegenteil. 

„Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese als Landesrecht rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen“, sagt Dr. Christian Arleth, juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten. „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich als auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht.“

Taubenschlag statt Verbot

Der beste Weg zur Umsetzung sei für Kommunen und Tiere die Errichtung betreuter Taubenschläge, in denen die Eier gegen Gipsimitate ausgetauscht würden und die Population kontrolliert werden könne. „Wie langjährige Erfahrungen von funktionierenden Taubenschlägen zeigen, ist dieses Konzept geeignet, Stadttauben an einen festen Standort zu binden“, erklärt Herrmann. So würden auch immense Kosten für Stadtreinigung und Vergrämungsmaßnahmen eingespart. „Wir haben die Chance, win-win-Situationen zu schaffen – für Menschen und Tiere.“

In Berlin wurden die Ergebnisse des Gutachtens im Koalitionsvertrag berücksichtigt. Da der Umgang mit Stadttauben aber auf kommunaler Ebene geregelt wird, hat diese Entscheidung keine bundesweiten Folgen. Hierzu müsste zunächst in einem einschlägigen Prozess ein Gerichtsurteil gegem das Verbot fallen. Möglicherweise könnte es bald dazu kommen, denn schon seit dem Jahr 2019 wird vor dem Verwaltungsgericht in Kassel die Klage einer Frau verhandelt, die wegen des Fütterns von Stadttauben Bußgeldbescheide erhalten hatte. Es ist davon auszugehen, dass das Gutachten aus Berlin in den Verhandlungen berücksichtigt werden wird. 

Wenn füttern, dann richtig

Unabhängig davon, welchen Ausgang der Prozess hat und ob die Fütterungsverbote bundesweit gekippt werden müssen, sollte man Stadttauben generell nicht mit Brot füttern. Nicht nur, weil es die Tiere krank macht, sondern auch, weil durch stärkehaltiges Futter der Taubenkot saurer wird, wodurch die Substanz von Gebäuden noch stärkeren Schaden nehmen kann. Wer richtig füttern möchte, bringt Stadttauben Hülsenfrüchte oder Kerne mit – und wer die Arbeit der kommunalen Taubenschläge unterstützen möchte,………..“

Quelle: https://www.nationalgeographic.de/tiere/2022/02/gutachten-fuettern-von-stadttauben-darf-nicht-verboten-werden

Bezahlen Sie niemals eine Geldbuße für das Tauben füttern, denn das ist rechtswidrig

Ein Gerichtsurteil ist anzustreben, indem die Tauben gewinnen müssen und das Füttern offiziell erlaubt werden muss. Die Kommunen sind sogar gehalten, die Tauben zu füttern und diesen eine angemessene tierschutzgerechte Heimat zu geben, sowie ein Dach über dem Kopf, da es keine Wildtiere sondern Haustiere sind!

Gutachten bestätigen, dass Tauben keine Krankheiten übertragen können:

Die Erna Graff Stiftung hat Gutachten veranlasst, wodurch die Hysterie mit Taubenkrankheiten als völlig falsch identifiziert wurde. Haben die Medien von Schädlingsbekämpfern profitiert und sich bestechen lassen, als sie den Schwachsinn von den Taubenkrankheiten veröffentlicht haben? Ja ich denke schon!

Zitat aus der Erna Graff Stiftung Info:

Tauben und Krankheiten

Wie sieht es nun aus mit den auf Websites von Schädlingsbekämpfern und Vergrämungsfirmen aufgeführten Krankheitserregern aus? Besteht bei Kontakt mit Tauben eine Gefahr für unsere Gesundheit?

Für jede einzelne der Behauptungen wurden in einer Studie zur Gefährdungseinstufung von Stadttauben neue Erkenntnisse ausgewertet und der Wahrheitsgehalt aller dieser Behauptung überprüft. („Gefährdungseinstufung der Stadttauben? Überprüfung aktueller Aussagen aus dem Internet auf ihren Wahrheitsgehalt“. Mirja Kneidl-Fenske, Tierärztin und Michaela Dämmrich, Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen. Stand 29. Juli 2017.)

Alle Behauptungen konnten als schlichtweg falsch oder übertrieben entlarvt werden.

  • Aspergillose (Pilz) Behauptung: Aspergillose (Pilz) – Zerstörung der Lunge
    Richtigstellung: Kein Tier ist Überträger einer Aspergillose! Schimmelherde des Cryptococcus neoformans können sich auf Erde und auch auf altem Taubenkot bilden. Bei hoher Exposition in mit Schimmelpilzsporen gesättigter Luft kann eine Infektion erfolgen.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Encephalitis (Virus) Behauptung: Encephalitis (Virus) – Nervenentzündung
    Richtigstellung: Eine Enzephalitis ist eine Gehirnentzündung. Weder das Robert-Koch-Institut (Berlin) noch das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (Hamburg) haben Informationen darüber, dass Tauben Enzephalitis übertragen. Falls damit PMV gemeint ist, haben Tauben auch da eine Sonderform cPMV, die keine nennenswerte Rolle als Zoonose spielt.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Histoplasmose (Pilz) Behauptung: Histoplasmose (Pilz) – Zerstörung der Lunge
    Richtigstellung: Tauben sind als Haus- und Nutztier potentielle Überträger. Allerdings sieht das Robert-Koch-Institut die Verbreitung der Histoplasmose in den USA, Zentral- und Südamerika, Karibik, Afrika, Indonesien, Australien und vereinzelt in Europa (hier nur in Fledermaushöhlen).
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Kokzidose (Pilz) Behauptung: Kokzidose (Pilz) – Zerstörung der Lunge
    Richtigstellung: Kokzidien sind keine Pilze, sondern Einzeller. Typische Taubenkokzidien, die mit dem Kot ausgeschieden werden, sind harmlos für den Menschen und andere Säugetiere.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Listeriose (Bakterium) Behauptung: Listeriose (Bakterium) – Hirnhautentzündung
    Richtigstellung: Tauben können diesen Erreger zwar ausscheiden, aber die größte Bedeutung als Infektionsquelle haben kontaminierte Lebensmittel. Ein Infektionszusammenhang mit Tauben wird im Robert-Koch-Jahrbuch 2015 nicht genannt.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Myxovirose (Virus) Behauptung: Myxovirose (Virus) – Augenentzündung
    Richtigstellung: Myxoviren ist eine veraltete Bezeichnung für Orthomyxo- und Paramyxoviren. Beide haben für den Menschen keine Bedeutung.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Ornithose / Psittakose (Bakterium) Behauptung: Ornithose / Psittakose (Bakterium) – Tödliche Lungenentzündung
    Richtigstellung: Ornithose sind für Vögel und Menschen nur noch meldepflichtig, weil die Krankheit mit Antibiotika gut zu behandeln ist. Die Symptomatik dieser Krankheit ähnelt einer Grippe. Das Ro- bert-Koch-Institut in Berlin bestätigt 2016, dass es in den letzten 10 Jahren nur zwei nachgewiesene Fälle von Ornithosen durch Tauben gab. Bei einer Bevölkerung in Deutschland von 82.176.000 (Stand 2015) und einem Zeitraum von 10 Jahren, entsprechen 2 Erkrankungen einer Wahrscheinlichkeit von 1 : 420 Millionen (also der Wahrscheinlichkeit, 5 x hintereinander den Eurojackpot zu knacken). Insgesamt erkrankten in der BRD von 2007 bis 2016 153 Menschen an Ornithose (d.h. 15 pro Jahr, Wahrscheinlichkeit 1 …: 5,5 Millionen), die Kontakt zu Gänsen, Enten, Wellensittichen, Papageien, Hüh- ner und eben auch Tauben hatten.
    Fazit: Die Behauptung ist maßlos übertrieben.
  • Salmonellose (Bakterium) Behauptung: Salmonellose (Bakterium) – Lebensmittelvergiftung
    Richtigstellung: Die Salmonellen, die Tauben befallen, sind taubenspezifisch (Salmonella typhimurium var. copenhagen). Sie sind keine Zoonose und daher für Menschen harmlos.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Toxoplasmose (Einzeller) Behauptung: Toxoplasmose (Einzeller) – Entzündung der Leber und Lunge
    Richtigstellung: Tauben sind potentielle Überträger, wie alle Warmblüter. Nach dem Robert-Koch-Insti- tut sind allerdings hauptsächlich zwei Infektionswege für die Infektion des Menschen verantwortlich: orale Aufnahme umweltresistenter Oozysten über Ausscheidungen der Katze (z. B. ungewaschenes Gemüse), sowie die Aufnahme von sogenannten Gewebszysten, durch Fleisch infizierter Tiere (z. B. Rohwurst,
    Hackepeter).
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Typhus (Bakterium) Behauptung: Typhus (Bakterium) – Tödliche Durchfallerkrankung
    Richtigstellung: Typhus ist eine Erkrankung, die durch spezielle Salmonellenstämme (Salmonella typhi) verursacht wird. Diese spielen bei Tauben keine Rolle.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Trichomonasis (Einzeller) Behauptung: Trichomonasis (Einzeller) – Schwellungen
    Richtigstellung: Eine Trichomoniasis ist eine Geschlechtserkrankung, die beim Geschlechtsakt von Mensch zu Mensch übertragen wird (Trichomonas vaginalis). Bei Tauben kommen Trichomonas gallinae vor. Diese haben für den Menschen keine Bedeutung und werden zudem nicht über Kot, sondern von erwachsenen Tauben auf die jungen Tauben beim Füttern übertragen, bzw. auf andere Vogelarten durch Aufnahme kontaminierten Wassers.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • H5N1 – Vogelgrippe Behauptung: “Da selbst alter, vertrockneter Taubenkot noch lebende Erreger der Vogelgrippe beherbergen kann, ergibt sich die unbedingte Notwendigkeit einer professionellen Taubenkotbeseitigung.”
    Richtigstellung: Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, wies 2015 nach, dass Tauben eine hohe Resistenz gegen Vogelgrippe und eine sehr geringe Virusausschei- dung …haben. In Niedersachsen durften während der Vogelgrippe 2017 Tauben transportiert und ausge- stellt werden, weil sie bei der Übertragung der Geflügelpest keine Rolle spielen.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.

Das Infektionsschutzgsetz von 2000 formuliert in § 2, Absatz 12, dass ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können, ein Gesundheitsschädling ist.

Da Stadttauben auf Menschen keine nennenswerten Krankheiten übertragen, dürfen sie nicht als Schädlinge bezeichnet werden.

Tauben und Parasiten

Neben Krankheiten werden Tauben häufig für die Übertragung von Parasiten verantwortlich gemacht. Richtig ist: Tauben können, besonders wenn sie geschwächt sind, zahlreiche Parasiten und Krankheitserreger aufweisen. Diese sind aber zum größten Teil tauben- oder vogelspezifisch und für den Menschen völlig harmlos.

  • Taubenzecke – Argus relexus Menschen sind vor Taubenzecken geschützt, solange Tauben als Wirt vorhanden sind. Sie können den Menschen als Fehlwirt befallen, sterben aber nach wenigen Tagen ab. Die mögliche Schadwirkung geht von Hautinfektionen an der Bisswunde aus. Eine Übertragung von Krankheitserregern wie Borreliose oder FSME durch Taubenzecken konnte bislang in keinem einzigen Fall nachgewiesen werden.
    Fazit: Die Behauptung stimmt nur bedingt.
  • Taubenfloh – Ceratophyluss columbae Er kann durchaus auch für den Menschen als Lästling auftreten.
    Fazit: Die Behauptung stimmt.
  • Große Taubenlaus – Hohostielle lata Richtigstellung: Dieses Tier gibt es nicht. Es gibt Federlinge, die hochartspezifisch sind und bei Tauben ausschließlich Federsubstanz bzw. Hautschuppen fressen. Sie sind am Menschen nicht interessiert.
    Fazit: Die Behauptung ist falsch.
  • Vogelmilbe – Dermynyssus gallinae Tauben können von dem Parasiten betroffen sein. Seine Hauptschadwirkung wird durch Blutsaugen verursacht. Für den Menschen ist der Erreger ein Lästling und könnte theore- tisch, ebenso wie die Zecke, Krankheiten übertragen, was aber bisher nicht vorkam. Vogelmilben gibt es bei vielen Vogelarten.
    Fazit: Die Behauptung stimmt nur bedingt und trifft nicht nur auf Tauben zu.

Kopiert aus der Quelle https://www.erna-graff-stiftung.de/tauben/krankheiten/


Kontakt Erna-Graff-Stiftung
Waisenstraße 1
10179 Berlin info@erna-graff-stiftung.de


Bezüglich der Vogelflöhe ist anzumerken: Die Resistenz der Flöhe und der Flohpanzer existiert nicht bei Vogelflöhen. Die Vogelflöhe gehen von alleine kaputt in beheizten Räumen. Meine Katze litt an Vogelflöhen, die sie in massen in ihren Decken hatte (teilweise bis zu 17 Stück, die von Tag zu Tag weniger wurden und plötzlich ganz ausblieben). Man konnte diese Flöhe der Vögel wie eine Mücke zerreiben. Zudem ist die Übertragbarkeit von Flöhen nur durch direkten Kontakt möglich!

Fazit

Vogelflöhe besitzen weniger Präsenz als dies bei Katzen- oder Hundeflöhen der Fall ist. Wie der Name verrät, sind die Hauptwirte Vögel. Tauben sind dabei besonders stark betroffen. Doch auch in Hühnerställen kann der Floh zur Plage werden. Der Mensch ist weniger gefährdet. Durch Hund und Katzen können die Parasiten ins Haus getragen werden, wo sie aber nur kurze Zeit überleben.

Ein wirkungsvolles Insektizid ist bislang nicht gefunden. Meiden Sie besonders im Frühling Vogelnester und überprüfen diese im Herbst auf einen möglichen Befall. Gegen einen vorübergehenden Befall im Haus helfen die gründliche Reinigung, ätherische Öle oder Kieselgur“.

Quelle: https://kammerino.de/vogelfloehe/

Kontakt Erna-Graff-Stiftung
Waisenstraße 1
10179 Berlin info@erna-graff-stiftung.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert